Jagd & Wild in Deutschland

Entwicklung der Jagd

FRÜHER:

 
  • In der Vorzeit war die Jagd Hauptquelle der Ernährung. Wer essen wollte, mußte jagen. Somit ist die Jagd die ursprünglichste und älteste Betätigung des Menschen, die zudem den Menschen zur Erfindung seiner ersten Werkzeuge veranlaßte.

  • Als die Menschen seßhaft wurden und mit Viehzucht und Ackerbau begannen, trat die Jagd als Ernährungsquelle zurück. Die Jagd verfolgte nunmehr den Zweck das Wild an der Schädigung des landwirtschaftlichen Anbaus zu hindern bzw. den durch das Wild verursachten Schaden einzudämmen.

Mit dem Seßhaftwerden und zusam menschließen zu Gemeinwesen ent stand auch das Jagdrecht. Neben dem eigenen Grundbesitz, auf dessen Fläche der Besitzer die Jagd ausüben durfte, gab es auch nicht in Anspruch genommenes Gelände, auf dem jeder nach belieben jagen konnte.

  • Ab etwa 800 n.Chr. erklärten die Könige große Waldgebiete zu sogenannten Bannforsten, in denen ihnen die Jagd vorbehalten war und auch die Kirche führte ähnliches durch. So kam es zu einem Obereigentum des Königs gegenüber dem es ein Lehensverhältnis der Ritter gab, von denen wiederum die Bauern abhängig waren. So kam es immer mehr zu einer Verdrängung der Bauern aus der Jagd.

  • Nach dem Schwinden der Könige wuchs ab dem 16. Jahrhundert die Macht der Landesfürsten, die sich als Eigentümer des ganzen Landes betrachteten und das Jagdrecht für sich allein in Anspruch nahmen (Jagdregal). Die Landesherren behielten sich meist die „Hohe Jagd“ (Jagd auf Hochwild wie Hirsch und Schwarzwild) selbst vor, während sie die „Niedere Jagd“ (Jagd auf Niederwild wie Hase und Kaninchen) den Adligen, Geistlichen und Patriziern überließ. Der bäuerliche Grundeigentümer durfte nicht mehr jagen, sondern mußte zusätzlich Jagdfronen aller Art leisten.

  • In Frankreich brachte die Revolution des Jahres 1789 die Aufhebung des Jagdregals, in Deutschland 59 Jahre später. Von nun an war die Jagd an Grund und Boden gebunden. D.h. jeder Grundbesitzer durfte auf seinem Land jagen. An einigen Orten gab es sogar die freie Jagd, bei der jeder überall jagen durfte.

Es zeigte sich jedoch schnell, daß dieses zur völligen Vernichtung der Wildbestände führen würde und es kam zu einer Neuregelung. Das Jagdrecht stand zwar dem Grundeigentümer zu, aber er durfte es nur ausüben, wenn der Grundbesitz eine bestimmte Größe hatte (Eigenjagdbezirk). Kleine Gebiete wurden jeweils zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefaßt. Gleichzeitig wurde die Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens an den Grundeigentümer festgelegt. Weiterhin gab es neben den Eigenjagdbesitzern, den Kreis derjenigen, die einen Jagdbezirk pachten konnten (der Jagdpächter) und den des Jagdgastes.

 

HEUTE:

 
  • Diese Regelung der Jagdbezirke wurde im Reichsjagdgesetz von 1934 weitgehend .übernommen und mit einigen neuen Grundgedanken ausgestattet, die man auch im ....Bundesjagdgesetz von 1952, welches heute noch aktuell ist, wiederfinden kann:

    • Erhaltung eines der Landeskultur angemessenen artenreichen und gesunden Wildbestand

    • Bestandes freilebender Tiere

    • Die Pflicht zur Hege allen Wildes, d.h. Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes

    • Aufgaben im Naturschutzbereich

    • Einführung eines Abschußplanes

    • Der Jagdbezirk als Grundlage des Jagdbetriebs

    • Mitwirkung der Jäger beim Vollzug des Gesetze

   

Nützliche Formulare für Jäger finden Sie hier als PDF Dateien zum Download: